Befüllung privater Pools

07. 05. 2024

Der Trend, einen eigenen Pool im Garten zu haben, hat inzwischen auch in der Gemeinde Mehrstetten Einzug gehalten. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Problemen bei der Befüllung dieser Pools mit Frischwasser, so dass die Gemeindeverwaltung hierzu folgende Regelungen klarstellen möchte:

 

Anmeldung der Befüllung vorab bei der Gemeinde

 

Da bei einer Pool-Befüllung oftmals eine große Menge Frischwasser benötigt wird, bitten wir um Anmeldung jeder geplanten Befüllung vorab bei der Gemeinde. Wird ein ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch verzeichnet, besteht die Gefahr, dass wir uns unter Umständen umsonst auf die Suche nach einem vermeintlichen Rohrbruch machen.

 

Befüllung ausschließlich über Haus- bzw. Hauptwasserzähler

 

Die Befüllung privater Pools ist ausschließlich über den Haus- bzw. Hauptwasserzähler zulässig. Da das Wasser in Pools regelmäßig mit chemischen Substanzen versetzt wird, ist eine Versickerung auf dem Grundstück grundsätzlich nicht zulässig. Das Poolwasser muss aus diesem Grund in die Kanalisation eingeleitet werden. Daher ist die Wasserentnahme zur Befüllung privater Pools über einen Gartenwasserzähler auch nicht erlaubt.

 

Standrohr-Leihe über den Bauhof

 

In der Vergangenheit wurden Pools oftmals direkt über ein Standrohr aus der öffentlichen Wasserleitung der Gemeinde befüllt. Dies ist nicht zulässig, es sei denn die Befüllung erfolgt über die Gemeinde. Als Dienstleistungsangebot bieten wir an, Ihre Pool-Befüllung über ein Standrohr durch den Bauhof durchzuführen. Bitte wenden Sie sich hierfür mit ausreichender Vorlaufzeit an die Gemeindeverwaltung. Für diese Leistung werden sowohl eine Gebühr als auch die anfallenden Wasser- und Abwassergebühren in Rechnung gestellt.

 

Jede andere direkte Wasserentnahme aus den öffentlichen Leitungen stellt eine unerlaubte Trinkwasserentnahme dar und wird entsprechend geahndet.

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Pool