Schöffenwahl 2023 - Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Jahre 2024-2028
Die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 24.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 12. Juni 2023 bis einschließlich 16. Juni 2023 bei der Gemeindeverwaltung Mehrstetten, 1. OG, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten während der regulären Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Mehrstetten, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Mehrstetten, den 01.06.2023
gez. Robert Mellinghoff
Bürgermeister
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