Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer
Steuertermin am 15. Februar 2024
Am 15. Februar werden folgende Abgaben zur Zahlung fällig:
Grundsteuer
Ein Viertel des Jahresbetrages.
Die Höhe dieser Rate geht aus dem aktuellen Grundsteuerbescheid hervor.
Hinweis: Bei Grundstückskäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergang ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.
Gewerbesteuer
Vorauszahlungen für das 1. Quartal 2024.
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Hundesteuer
Jahressteuer 2024
Die Höhe der Jahressteuer geht aus dem Hundesteuerbescheid 2024 oder einem danach ergangenen Änderungsbescheid hervor.
Diese Termine sind zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen unbedingt einzuhalten.
Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zum Steuertermin vom angegebenen Konto abgebucht.
Überweisungen können unter Angabe des Buchungszeichens auf folgende Konten getätigt werden:
Volksbank Münsingen: IBAN: DE74 6409 1300 0020 1030 00 BIC: GENODES1MUN
Kreissparkasse Reutlingen: IBAN: DE89 6405 0000 0001 0014 79 BIC: SOLADES1REU
Ihre Gemeindekasse
Bild zur Meldung: Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer