Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg

Mehrstetten, den 26. 10. 2023

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher Anpassungen an der Struktur erforderlich macht. Diese Änderung gilt ab 25.10.2023 und vorerst bis auf Weiteres.

 

Die Öffnungszeiten der Notfallpraxen bei den Klinikien in Münsingen und Reutlingen finden Sie auf der Homepage der KVBW:

https://www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden 

 

Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen.

Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über Tel. 116117 angefragt werden.

 

Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden.

 

 

 

 

 

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