Wegfall des Kinderreisepasses 1. Januar 2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Daher dürfen die Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert und aktualisiert werden.
Ab 01.01.2024 kann nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden. Für die Beantragung wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild, sowie die Angaben über Größe und Augenfarbe benötigt. Kinder ab 6 Jahren müssen mit Ihren Erziehungsberechtigten zur Antragstellung persönlich erscheinen. Ebenso muss der bisherige Ausweis/Pass/Kinderreisepass vorgelegt werden. Sollte das Kind noch keinen Ausweis/Pass besitzen, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt hierfür ca. 3-6 Wochen.
Wir bitten dies bei Ihrer Urlaubsplanung zu berücksichtigen.
Bild zur Meldung: Reise