Wasser-/Abwassergebühren – Jahresverbrauchsabrechnung 2023
Mitte Dezember werden die Zählerkarten für die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2023 versendet. Erstmalig wird es in diesem Jahr die Möglichkeit zur Online-Zählerstandserfassung geben. Auf Ihrer Ablesekarte ist hierfür ein QR-Code bzw. ein Link hinterlegt, der Sie direkt zu Ihrer individuellen Eingabeseite im Webportal führt. Damit können Sie dann Ihre Zählerstände zum 31.12.2023 eingeben.
Sie können auch diesen Link hier benutzen. Auf der Seite, die sich dann öffnet, geben Sie zunächst das Kassenezeichen und die Zählernummer Ihrer Ablesekarte ein - Angaben, die über den QR-Code auf der Ablesekarte bereits voreingestellt sind. Danach werden Sie auf die eigentliche Erfassungsmaske weitergeleitet.
Wir würden uns freuen, wenn Sie von der Online-Zählerstandserfassung rege Gebrauch machen. Dadurch helfen Sie mit, dass die Gemeindeverwaltung die Verbrauchsabrechnungen für das Jahr 2023 zeitnah erstellen kann.
Die Eingabe der Zählerstände im Webportal ist im Zeitraum vom 20.12.2023 bis 10.01.2024 möglich. Selbstverständlich können Sie uns auch weiterhin den Zählerstand per E-Mail an oder auch mittels der ausgefüllten Ablesekarte mitteilen. Bei jeder Art der Meldung ist es wichtig, dass sie den tatsächlichen Ablesetag angeben, sollte Ihnen eine Ablesung am 31.12.2023 nicht möglich sein, da die Verbräuche taggenau berechnet werden.
Zählerstände, die der Gemeindeverwaltung bis zum 10.01.2023 nicht vorliegen, werden geschätzt.
Wir möchten weiterhin darauf hinweisen, dass entsprechend unseren Satzungen der Grundstückseigentümer Schuldner der Wasser- und Abwassergebühren ist. Daher werden wir ab dem Jahr 2024 die Wasser- und Abwassergebühren nur noch gegenüber den Eigentümern festsetzen. Eine etwaige Abrechnung gegenüber Mietern ist dann von den Vermietern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung künftig selbst vorzunehmen.
Bild zur Meldung: Wasserzähler