Grund- und Gewerbesteuerzahlung - Steuertermin am 15. August 2024
Am 15. August werden folgende Abgaben zur Zahlung fällig:
Grundsteuer:
Ein Viertel des Jahresbetrages.
Die Höhe dieser Rate geht aus dem aktuellen Grundsteuerbescheid hervor.
Hinweis: Bei Grundstückskäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat.
Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergang ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.
Gewerbesteuer:
Vorauszahlungen für das 3. Quartal 2024.
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Diese Termine sind zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen unbedingt einzuhalten.
Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht.
Überweisungen können unter Angabe des Buchungszeichens auf folgende Konten getätigt werden:
Volksbank Münsingen: IBAN: DE74 6409 1300 0020 1030 00 BIC: GENODES1MUN
Kreissparkasse Reutlingen: IBAN: DE89 6405 0000 0001 0014 79 BIC: SOLADES1REU
Ihre Gemeindeverwaltung
Bild zur Meldung: Münzen