Grabschmuck auf dem Friedhof
In letzter Zeit werden auf dem Friedhof bei den Urnenstelen, Rasen- und Baumgräbern immer wieder Grabausschmückungen wie Kerzen, Blumen, Vasen, Ornamente, Pflanzschalen und ähnliche floristischen Gebinde sowie das Anlegen von Pflanzenbeeten vorgenommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies laut unserer Friedhofssatzung nicht zulässig ist.
Wir bitten Sie, die eventuell vorhandenen Grabausschmückungen umgehend zu entfernen. Es wäre schade, wenn dies die Gemeinde machen und die vorhandenen Sachen entsorgen müsste. Ebenso bitten wir darum, verwelkte Blumen, bzw. Blumenschalen von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. Pflanzen und Büsche sind so zurückzuschneiden, dass das Begehen der Trittplatten um die Grabstellen ohne Einschränkungen erfolgen kann.
Ihre Gemeindeverwaltung
Bild zur Meldung: Grabschmuck