Bäume, Hecken und Sträucher jetzt zurückschneiden
Die Gemeindeverwaltung bittet die Besitzer von Bäumen, Sträuchern und Hecken, Zweige und Äste so zu schneiden, dass Straße und Gehweg ungehindert benutzbar sind.
An Straßen und Wegen können solche Anpflanzungen für Autofahrer und Fußgänger eine Gefahr darstellen, wenn sie zu hoch geraten sind oder zu weit ausladen. Sichtbehinderungen in Kurven oder an Kreuzungen sind dann die mögliche Folge. Oder Verkehrsschilder und Straßenlampen werden vom Grün verdeckt.
Häufig ist festzustellen, dass Zweige und Äste aus den Anliegergrundstücken so tief auf die Gehwege hängen beziehungsweise hereinragen, dass die Fußgänger den Gehweg kaum noch benutzen können.
Wichtig ist deshalb die Freihaltung des so genannten Lichtraumprofils an öffentlichen Verkehrsflächen. Verkehr und Vegetation an Straßen und Wegen vertragen sich, wenn Bäume, Hecken und Sträucher über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 Meter und über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 Meter über dem Boden ausgeschnitten werden.
Das Schneiden von Hecken und Sträuchern ist seit 1. Oktober 2024 wieder zulässig. Die Gemeinde bittet deshalb dringend, Anpflanzungen entlang der Straßen und Gehwege in den nächsten Wochen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Wir danken für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung
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